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Jugendschutz in unserer Cocktailbar

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein besonderes Anliegen. Daher möchten wir Sie umfassend über die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) informieren, die für den Besuch und den Alkoholkonsum in unserer Cocktailbar gelten.

1. Altersgrenzen für den Konsum und Erwerb alkoholischer Getränke

Das JuSchG unterscheidet zwischen verschiedenen Arten alkoholischer Getränke und legt spezifische Altersgrenzen für deren Erwerb und Konsum fest:

Bier, Wein und Sekt: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Sekt erwerben und in der Öffentlichkeit konsumieren. Es ist jedoch untersagt, diese Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben.

Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke: Die Abgabe und der Konsum von Spirituosen sowie von Getränken, die Spirituosen enthalten (z. B. Mixgetränke mit Schnaps), sind ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist sowohl der Erwerb als auch der Konsum dieser Getränke verboten.

2. Aufenthalt in Gaststätten

Das JuSchG regelt auch den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten:

Jugendliche unter 16 Jahren: Der Aufenthalt in Gaststätten ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sind oder eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. In diesen Fällen dürfen sie sich bis 24 Uhr in der Gaststätte aufhalten.

Jugendliche ab 16 Jahren: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in unserer Cocktailbar aufhalten. Für sie gelten keine besonderen zeitlichen Beschränkungen hinsichtlich des Aufenthalts, sofern keine jugendgefährdenden Veranstaltungen stattfinden.

3. Verpflichtung zur Altersüberprüfung

Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen, sind wir verpflichtet, das Alter unserer Gäste zu überprüfen:

Altersnachweis: Wir bitten unsere Gäste, einen gültigen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Dies dient der Altersverifikation beim Erwerb alkoholischer Getränke und beim Aufenthalt in unserer Cocktailbar.

4. Verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt uns der verantwortungsbewusste Umgang mit Alkohol am Herzen:

Kein Ausschank bei erkennbarer Betrunkenheit: Unabhängig vom Alter behalten wir uns vor, alkoholische Getränke nicht an Personen auszuschenken, die bereits erkennbar alkoholisiert sind. Dies dient dem Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit.

Aufklärung und Prävention: Wir unterstützen Präventionsmaßnahmen und stellen Informationsmaterial zum verantwortungsvollen Alkoholkonsum bereit. Unser Personal ist geschult, um im Bedarfsfall beratend zur Seite zu stehen.

5. Weitere Informationen und Kontakt

Für weiterführende Informationen zum Jugendschutzgesetz und zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol empfehlen wir folgende Quellen:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Die BZgA bietet umfassende Informationen und Materialien zum Thema Alkoholprävention.

• Gesetze im Internet: Das vollständige Jugendschutzgesetz (JuSchG) können Sie auf der Website “Gesetze im Internet” einsehen.

 

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unseren Kontaktbereich

6. Schlusswort

Der Jugendschutz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Verantwortung als Gastronomiebetrieb. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unser Engagement für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol möchten wir dazu beitragen, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit.

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